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Aktuelles

  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Kinderbetreuung werden ab 2012 generell als Sonderausgaben berücksichtigt, d.h. die Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Krankheit etc.) bei den Eltern entfallen. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen - 2/3 der Ausgaben, aber max. 4.000,-- € je Kind - bleibt unverändert.
  • Kindergeld: Bei der Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen fällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern weg, d.h. eine Erwerbstätigkeit des Kindes bleibt bis zum Abschluss der Erstausbildung oder des Erststudiums unberücksichtigt.